Zitat:
Zitat von gollrich
Eigenbedarf, kann nur von natürlichen Personen beantragt werden...
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dann bekommt die Gemeinde eine Abgewascht und darf noch Gerichtskosten tragen....
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Genau das ist doch die Tragödie - die Gerichtskosten werden natürlich mit dem Geld der Bürger beglichen. Da haftet keine Sau persönlich, egal wie haarsträubend es zugeht.