Zitat:
Zitat von Ironmanfranky63
Rechtsmäßig sicher klar! Aber moralisch???? Eigenbedarf, die Dame hat doch keine Chance.
Vor allem, jetzt fängt es so an , wo endet es? Zwangsenteignung, die DDR lässt grüßen.
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Eigenbedarf, kann nur von natürlichen Personen beantragt werden, nicht von juristischen Personen, was die Gemeinde nun mal ist....
Sie muss nur Widerspruch einlegen, das ist komplett Gratis.... dann bekommt die Gemeinde eine Abgewascht und darf noch Gerichtskosten tragen....
also immer ruhig Blut...
