Zitat:
Zitat von Pfeffer und Salz
Interessant!
(a) sagt klar aus, das nicht klar ist, wer zuständig ist und das regelt und wie das gehandhabt wird. Man kann sich auf nichts berufen... . Auf der Zeller Seite habe ich keine weiteren Erklärungen oder 'Veranstalterregeln' gefunden. Halte ich in dieser Form als nicht nachvollziehbar und höchst anfällig für Willkür.
Und der ggf. 'für den Athleten zuständige Nationalverband' ist dann bei ausländischen Teilnehmern dann auch immer ein anderer nationaler Verband ?
Oder habe ich was übersehen? Korrigiert mich ggf.
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Finde ich jetzt nicht so unklar, außer der schwurbeligen Ausdrucksweise.
Macht der Veranstalter Regeln, die sich mit dem Recht (oder auch nicht) auf Einsprüche befassen, gelten diese. Gibt es keine Veranstalterregeln, gelten die des nationalen Verbandes. Wobei ich das etwas fragwürdig finde. Wer weiß, ob in Tonga oder Fidschi geregelt ist, dass Einsprüche zwischen Athlet und Einsatzleiter mit Schnickschnackschnuck entschieden werden

. Der für die Veranstaltung zuständige Verband erschiene mir sinnvoller.
Es geht ja auch nicht um die Tatsache, ob Windschatte gefahren wurde oder nicht sondern um den (scheinbaren) Verfahrensfehler des Kampfrichters, der im Falle der mental verhängten Zeitstrafe halt die üble Folge DSQ hat, wenn man die auch nur mental antritt.
Ob der KR nun die Reihenfolge von Pfiff, Karte zeigen und Verstoß benennen durcheinanderbringt, ist mir dabei eigentlich ziemlich wurscht, solange es klar rüberkommt, was Sache ist.