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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Nachträgliche Disqualifikation bei IM 70.3 WM Zell am See
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Alt 18.09.2015, 11:07   #166
Pfeffer und Salz
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von nuebelm Beitrag anzeigen
Hier ist es so, dass die Disqualifikation abends nach der Veranstaltung ausgesprochen wurde. Daher gabe es keine Möglichkeit die Einspruchsfrist einzuhalten und direkt mit dem Schiedsgericht zu sprechen.

Leider werden auf Nachfrage die Daten über Ort und Zeit, der angeblich nicht abgesessenen Strafe, nicht herausgegeben.
Damit ist es nicht möglich zu prüfen, ob, der von Dir angesprochene Zahlendreher, etc. vorliegt.

Das finde ich merkwürdig und hinterlässt doch ein "Geschmäckle".
Das bezieht sich aber nicht auf den Eingangspost der WTC-Veranstaltung?! Bei WTC kenn ich die abweichenden Regeln nicht wirklich.

Wo war das?

Vom Ablauf nach DTU: Eine DSQ wird während des Wettkampfes vom Kampfrichter oder bei der Kampfrichterbesprechung am Ende der Veranstaltung erteilt.
Ersteres bei schwerwiegenden Verstößen sofort, Letzteres z.B. beim genannten Nichtabsitzen einer Zeitstrafe oder bei zwei Gelben z.B.
Nach der Kampfrichterbesprechung am Ende der Veranstaltung wird das inoffizielle Endergebniß mit Vermerk der DSQ ausgehängt und ab dann hat jeder Athlet 30 min die Möglichkeit Protest einzulegen.
Auch die Siegerehrung erfolgt erst danach.

Siehe:
28.6 Sind alle Teilnehmer im Ziel, wird das vorläufige Endergebnis durch Aushang
bekanntgegeben. Ort und Zeitpunkt des Aushangs sind den Athleten durch den
Veranstalter mitzuteilen. Ab dieser Bekanntgabe haben alle Athleten die
Möglichkeit das inoffizielle Ergebnis 30 Minuten auf seine Richtigkeit zu überprüfen
und Protest hiergegen einzulegen. Ein Protest nach Ablauf der Frist ist unzulässig.
Wird innerhalb dieser Frist kein Protest eingelegt, wird das Ergebnis durch die
Unterschrift des Einsatzleiters des Wettkampfgerichtes offiziell festgestellt.

Nach dem Aushang hättest Du eigentlich Zeit haben müssen, Wettkampfrichter bzw. Einsatzleiter anzusprechen, ich denke auch dass Dir der Eintrag der Zeitstrafe im Wettkampfprotokoll genannt worden (bei einem Verdacht eines Zahlendrehers, falsche Zeit, etc.) wäre und Du hättest Protest einlegen können.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine DSQ erst abends nach der Veranstaltung ausgespochen wurde, das hätte ich doch gerne etwas näher erläutert.

Geändert von Pfeffer und Salz (18.09.2015 um 11:35 Uhr).
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