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Danke für die Info.
Hier ist es so, dass die Disqualifikation abends nach der Veranstaltung ausgesprochen wurde. Daher gabe es keine Möglichkeit die Einspruchsfrist einzuhalten und direkt mit dem Schiedsgericht zu sprechen.
Leider werden auf Nachfrage die Daten über Ort und Zeit, der angeblich nicht abgesessenen Strafe, nicht herausgegeben.
Damit ist es nicht möglich zu prüfen, ob, der von Dir angesprochene Zahlendreher, etc. vorliegt.
Das finde ich merkwürdig und hinterlässt doch ein "Geschmäckle".
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