Zitat:
Zitat von nuebelm
Kann/darf der Athlet nach dem Rennen Einsicht in die Daten seiner Strafen bekommen?
Gerade dann wenn er bezweifelt, dass ihm die Karte gezeigt wurde?
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Ich nehme an, nein, da auf dem Protokoll auch andere Teilnehmer sind. Bei Nachfrage auf direkte Einsicht würde ich ablehnen und auf den Einsatzleiter bzw. das Schiedgericht verweisen.
Ich persönlich würde (vielleicht) auf freundliches Ansprechen / Nachfragen und Vorzeigen seiner Startnummer Verstoß, Karte, Uhrzeit ggf. Bemerkungen und Ort aus meinem Protokoll nennen / bestätigen. Ggf. auch erläutern wieso und warum (manchmal soll es ja Regelunkenntnis von Athleten geben). Wenn jemand nachträglich verhandeln oder Protest einlegen will, verweise ich aber dann doch auf die Protestmöglichkeit beim Schiedsgericht der Veranstaltung. Und die hebeln Tatsachenentscheidungen wie bei schwarzen Karten eigentlich nicht aus, wenn nicht offensichtliche Fehler vorliegen:
Zitat:
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Zitat von 28.3
Ein Protest kann nur darauf gestützt werden, dass eine Regelverletzung seitens
des Wettkampfgerichtes vorliegt, nicht darauf, dass die tatsächlichen
Feststellungen des Wettkampfgerichtes unzutreffend sind. Proteste gegen
Tatsachenentscheidungen sind unzulässig.
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DTU-SPO §28