Zitat:
Zitat von Trimichi
Gegenfrage: warum dürfen Polen, GB oder Schweden Nein sagen. Warum muss DE seine Grenzen öffnen....
Zu Frage, dazu aus dem DÜ (Dubliner Übereinkommen).
Zum einen soll erreicht werden, dass jedem Ausländer, der auf dem Gebiet der Vertragsstaaten des DÜ einen Asylantrag stellt, die Durchführung eines Asylverfahrens garantiert wird. Andererseits soll aber auch verhindert werden, dass der Asylbewerber mehr als ein Verfahren im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten betreiben kann. Für den dafür notwendigen Informationsaustausch dient das System EURODAC, welches ein europäisches automatisiertes System zum Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern ist. Wichtigste Regel für die Zuständigkeit: Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen.
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DE hat seine Grenzen nicht generell für Flüchtlinge geöffnet oder sich vom Dubliner Abkommen distanziert. Die deutsche Regierung hat gezielt Flüchtlingen aus Ungarn die Einreise gestattet, weil Ungarn sich entgegen dem Dubliner Abkommen für diese nicht zuständig erklärte und auch keine Registrierung vornahm.
Was ist mit dem Beleg zum von Dir behaupteten Gesetzesverstoss der Kanzlerin? (Zitat bitte oder Link mit Video/Zitatbeleg)?