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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Flüchtlingsdrama im Mittelmeer....
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 13.09.2015, 17:27   #311
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.902
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Könntest Du bitte genau zitieren oder in einem Video belegen, was genau die Kanzlerin wann gesagt oder geschrieben hat, das gegen geltendes Recht (welches genau) verstösst. Es werden diesbezüglich nämlich mit welcher Absicht auch immer Unwahrheiten verbreitet.

Selbst wenn sie etwas gesagt haben sollte, was gegen geltendes Recht wäre, finde ich Deinen Vergleich mit 1933 mehr als deplaziert und infam (sage ich als Kritiker der Kanzlerin und der Regierung und als Befürworter eines Zuwanderungsgesetzes).

Als Info:

§16 GG
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

"Letztlich kann das deutsche Asylgrundrecht dadurch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, dass ein anderer Staat im Rahmen europäischer Zuständigkeitsvereinbarungen für die Schutzgewähr des Asylbewerbers zuständig ist und der Asylbewerber, ohne dass sein Asylantrag in der Sache geprüft wird, dorthin verwiesen wird." (Wikipedia)

Es gibt somit keine Quote für Asylsuchende im Gesetz.
Der Absatz 2 schränkt als Kann-Bestimmung das Recht der Flüchtlinge auf Asyl in DE ein, zum Nachteil der Grenzstaaten der EU und zum Vorteil DE übrigens.

Das bedeutet, dass es nicht gegen §16,1 und 16,2 verstösst, wenn die Bundesregierung in Übereinkunft mit den Länderregierungen Flüchtlinge aufgrund einer besonderen konkreten Situation ins Land lässt, damit sie hier Asyl beantragen. Zumal man sich fragen muss, ob in Ungarn nach allem was man dort aus den Lagern hört, die Genfer Konvention für Flüchtlinge eingehalten wird,

http://www.spiegel.de/politik/auslan...a-1052533.html

und die ungarische Regierung nicht bereit ist, die EU-Verpflichtung zu erfüllen, d.h. den über Ungarn in die EU eingereisten Flüchtlingen den erforderlichen Schutz zu gewähren. Insofern geht eine Rückschiebung nach Ungarn nicht und würde gegen das Grundgesetz verstossen.

Die Kampagne gegen die Kanzlerin in dieser Frage entbehrt IMHO jeglicher sachlichen Grundlage.

Noch vor wenigen Wochen hat man die Kanzlerin umgekehrt dafür kritisiert, weil sie einem schon gut deutsch sprechenden palästeninensischen Mädchen aus einem Flüchtlingslager im Libanon erklärte, dass sie nach den Bestimmungen vermutlich wieder dahin zurück müsste trotz vierjährigen Aufenthaltes in DE.

https://www.youtube.com/watch?v=fRFzPvpJ6Kk

Ps.:
Nur 5 % der Gewinne der deutschen Waffenfirmen aus den Exporten in den Nahen Osten würde vermutlich reichen, den aus dieser Gegend nach DE Geflüchteten hier Schule, Ausbildung und Deutschunterricht zu gewährleisten.

Gegenfrage: warum dürfen Polen, GB oder Schweden Nein sagen. Warum muss DE seine Grenzen öffnen....

Zu Frage, dazu aus dem DÜ (Dubliner Übereinkommen).

Zum einen soll erreicht werden, dass jedem Ausländer, der auf dem Gebiet der Vertragsstaaten des DÜ einen Asylantrag stellt, die Durchführung eines Asylverfahrens garantiert wird. Andererseits soll aber auch verhindert werden, dass der Asylbewerber mehr als ein Verfahren im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten betreiben kann. Für den dafür notwendigen Informationsaustausch dient das System EURODAC, welches ein europäisches automatisiertes System zum Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern ist. Wichtigste Regel für die Zuständigkeit: Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen.
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