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Schifferle Blog
Im Blog von Mike Schifferle zu lesen
Bei Kilometer acht auf der Laufstrecke erhielt ich von einem Schiedsrichter die Mitteilung, dass ich wegen meinen temporären "Beaster" Tattoos auf den Beinen disqualifiziert sei. Zuerst dachte ich es sei ein Scherz. Ich musste dann aber feststellen, dass dies ernst war. Das Rennen durfte ich fortsetzen weil ich die Möglichkeit hatte, anschliessend im Ziel einen Protest einzulegen. So lief ich dann zu Ende und legte Protest ein. Schliesslich wurde der Protest abgeschmettert und es blieb bei der Disqualifikation.
Das Reglement ist klar. Temporary Tattoos bei ITU Rennen sind nicht erlaubt. Ich habe das Reglement nicht gelesen. Mein Fehler. Da ich sonst nie bei ITU Rennen starte und diese Regelung, zum Beispiel bei Ironman Veranstaltungen, nicht existiert, war mir mein Vergehen nicht bewusst. Nun, nicht Wissen schützt vor Strafe nicht. Dies weiss ich ziemlich gut. Ob die Strafe (Disqualifikation) angemessen ist, obwohl aus dem Vergehen kein sportlicher Vorteil erlangt wird, soll jeder selbst beurteilen. Und wenn man eine Regel durchsetzen will, dann korrekterweise bei allen. Ich persönlich stelle diese Regel grundsätzlich in Frage, da sie nicht im Sinne des Sportlers ist, wenn dieser seinen Verpflichtungen gegenüber den Sponsoren nicht nachkommen darf.
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