Zitat:
Zitat von chbeeler
Meiner Meinung gehört er in der Schweiz von allen Veranstaltungen für zwei Jahre gesperrt, gleich sie Doping.
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Zumindest in Deutschland kannst Du dafür gesperrt werden:
DTU-Sportordnung (die natürlich keine Gültigkeit für die Schweiz hat):
27 a.2 Eine Sperre kann gegen einen Athleten in folgenden Fällen ausgesprochen werden:
Verletzung der Satzung oder einer der Ordnungen der DTU.
Grobes unsportliches Verhalten in und außerhalb von Wettkämpfen. Grobes unsportliches Verhalten liegt in der Regel vor bei Beschimpfungen, Beleidigungen und/oder tätlichen Angriffen gegenüber bzw. auf andere(n) Athleten, Kampfrichter(n), Offizielle(n) oder sonstige(n) an einem Wettkampf beteiligte(n) Personen.