Zitat:
Zitat von Thorsten
Das nicht weiter erklärte Wort Suspendierung, dessen Anwendung und Durchführung in D.3.2.2 auch nicht beschrieben ist, dürfte sich nach meinem Bauchgefühl nicht von einem "sofortigem Ausschluss" gemäß DTU-Sportordnung unterscheiden. Dürft ihr gerne aus unserem §25 abschreiben  .
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D.3.3 Sanktionen
Die Sanktionsmaßnahmen sind in der ÖTRV Disziplinarordnung geregelt und finden zusätzlich zu Wettkampfsanktionen Anwendung.
Disziplinarortdnung Abs. 7.6:
Suspendierung (Lizenzentzug und Startverbot auf Zeit)