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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Nachträgliche Disqualifikation bei IM 70.3 WM Zell am See
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Alt 02.09.2015, 15:21   #59
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.301
Zitat:
Zitat von trithos Beitrag anzeigen
Ich war bei der Wettkampfbesprechung, hab aber nicht mitgeschrieben , und bin daher auf meine Erinnerung angewiesen. Es ist meiner Erinnerung nach tatsächlich darauf hingewiesen worden, dass es Richtung Piesendorf einen Gegenverkehrsbereich gibt, in dem das Überfahren der Straßenmitte mit sofortiger Disqualifikation geahndet wird.
Immerhin, du wusstest, dass das Überfahren der Mittellinie folgen haben könnte. Andere nicht....

Zitat:
Zitat von trithos Beitrag anzeigen
Ich muss allerdings auch dazu sagen, dass ich das so verstanden habe, dass einem gegebenenfalls ein Kampfrichter dann auch sofort die Rote Karte zeigt. Und sicher nicht so, dass man dann am Ende des Rennens einfach aus der Ergebnisliste gestrichen wird. Das finde ich schon ein bisschen fragwürdig und ich habe keine Ahnung, ob so eine "stille" Disqualifikation den Regeln entspricht.
Keine Ahnung, aber hätte das einen Unterschied gemacht? Der Kampfrichter hätte ja nicht mit Vorwarnung gepfiffen, die gab's bei der WK-Besprechung, sondern gleich die Karte gezogen und das Rennen wäre für dich zu Ende gewesen. Es wäre allenfalls eine Warnung für die Nachkommenden gewesen, wenn sie denn gewusst hätten, wieso gepfiffen wurde. So hättest du noch zu Ende fahren können, hättest zumindest für dich eine Zeit gehabt, auch wenn die nicht in der Ergebnisliste aufgetaucht wäre. Unschön ist es natürlich, erstmal in den Listen drinzustehen und dann gelöscht zu werden. Das hätte man vielleicht eleganter lösen können.

Prinzipiell denke ich, dass es auf beiden Seiten, Veranstalter und Teilnehmer, Handlungsbedarf gibt, um einen Wettkampf fairer zu gestalten. Der Veranstalter und die Kampfrichter müssen natürlich für eine faire und einheitliche Regelauslegung sorgen. Der Teilnehmer ist aber auch in der Pflicht, sich über das Regelwerk und die zu informieren, bspw. auch mit Teilnahme an der Wettkampfbesprechung, um sich entsprechend danach richten zu können. Wettkampfbesprechung sind auch aus Sicherheitsgründen für mich obligatorisch, weil durchaus auch mal auf Gefahrenstellen hingewiesen wird.

M.
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