Zitat:
Zitat von carolinchen
Das ist doch aber die Regel, man bekommt doch nur den Zeitwert oder soll mein Mann erst losziehen und sich was Neues kaufen?
Das Rad ist 2 Jahre und die Laufräder 1,5 Jahre alt....das ist schon fast nix mehr wert.... 
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Der Zeitwert ist so schlecht auch nicht; mein Rad war 7 Jahre alt, und es gab noch gut 60 % des Kaufpreises als Zeitwert (laut Gutachten). Bei 2 Jahren wird wohl deutlich mehr sein. Ich habe mir aber die Neuanschaffung durch das Schmerzensgeld mehr als ergänzen können.