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Alt 10.08.2015, 20:42   #9
carolinchen
Szenekenner
 
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Registriert seit: 11.08.2008
Ort: eppele
Beiträge: 4.968
Zitat:
Zitat von finisher05 Beitrag anzeigen
Gute Besserung (für deinen Mann)

1. Erfahrenen Anwalt kontaktieren.
2. Beim Material am besten einen Gutachter beurteilen lassen.

Falls ihr blauäugig Kaufbelege vorlegt freuen sich die Versicherungen( schadhaftes Material wird in der Regel zum "Gebrauchswert" abgerechnet).
Wenn die Sachen natürlich flammneu waren dann wird ein Kaufbeleg ausreichen.
Das ist doch aber die Regel, man bekommt doch nur den Zeitwert oder soll mein Mann erst losziehen und sich was Neues kaufen?
Das Rad ist 2 Jahre und die Laufräder 1,5 Jahre alt....das ist schon fast nix mehr wert....
carolinchen ist offline   Mit Zitat antworten