Zitat:
Zitat von jofloglo
Bei mir führt ein Radweg über eine Schnellstraßenausfahrt, und wird hierfür druch das Schild "Radfahrer absteigen" unterbrochen. Wenn nun das Radweg Schild rechtlich gesehen wiederholt werden müsste, dann würde bei mir ab dieser Stelle der vorhanden Weg nicht mehr als Radweg gelten (da kein neues Schild vorhadnen ist). Somit müsste ihn nicht mehr befahren und dürfte auf die Straße.
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Wenn ich die Ausführungen des ADFC richtig verstehe, wäre der Radweg an dem Schild zu Ende. Ich hätte das Schild aber eher als Äquivalent zu einem STOP-Schild interpretiert, da es vermutlich an der von dir geschilderten Stelle häufiger zu Unfällen kam, weil Radfahrer auf ihr Vorfahrtsrecht vertraut haben und due Autos noch mit recht hoher Geschwindigkeit von der Schnellstraße kamen. Mal will also die Radfahrer zu ihrem eigenen Schutz einbremsen. Bei einer Schnellstraße mit daneben verlaufendem (gut ausgebauten?) aber nicht gekennzeichneten Radweg würde sich mit aber nicht die Frage stellen, ob ich lieber auf dem Radweg oder der Schnellstraße fahre.
M.