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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Radwegegültigkeit nach Schild "Radfahrer absteigen"
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Alt 31.07.2015, 15:32   #1
jofloglo
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2007
Beiträge: 331
Radwegegültigkeit nach Schild "Radfahrer absteigen"

Das wir im Training Radwege (sofern vorhanden) ohne Ausnahme benützen müssen ist mir bekannt.

Aber wenn ein Radweg, egal ob vom Zeichen 237, 240 oder 241 markiert, vom Zeichen 1012-32 temporär unterbrochen wird muss dann das Radwegzeichen wiederholt werden? Oder ist der Radweg damit zu Ende?

Bei mir führt ein Radweg über eine Schnellstraßenausfahrt, und wird hierfür druch das Schild "Radfahrer absteigen" unterbrochen. Wenn nun das Radweg Schild rechtlich gesehen wiederholt werden müsste, dann würde bei mir ab dieser Stelle der vorhanden Weg nicht mehr als Radweg gelten (da kein neues Schild vorhadnen ist). Somit müsste ihn nicht mehr befahren und dürfte auf die Straße.


Link zu den einzelnen Verkehrszeichen

Geändert von jofloglo (31.07.2015 um 15:49 Uhr).
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