Nun, Jan Ullrich lebt als Deutscher in der Schweiz und verschuldet im Suff einen Unfall. Das kommt in der CH nie besonders gut an, während man ihm hingegen die Dopingvergangenheit nachsah und ihm für seine sportlichen Leistungen trotz Dopings Respekt zollte.
Mit ca. 140 km/h ausserorts zu fahren, wo generell 80 km/h Höchstgeschwindigkeit gilt (nicht 100 km/h wie in DE), dazu noch betrunken, und 1 Unfall zu verursachen, dafür hat niemand Verständnis.
In der CH gilt nur schon bei Geschwindigkeitsübertretung (ohne Unfall und Alkohol):
"Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 25 km/h innerorts, 30 km/h ausserorts und 35 km/h auf der Autobahn werden
im Strafregister eingetragen und sind im Strafregisterauszug für eine gewisse Zeitspanne ersichtlich.
Im Wiederholungsfall muss mit einer deutlich längeren Entzugsdauer gerechnet werden. Bei exzessiven Geschwindigkeitsüberschreitungen wird der Führerausweis in der Regel bis zur Abklärung von allfälligen Ausschlussgründen vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen. Ausserdem wird die Fahreignung der betroffenen Person verkehrspsychologisch überprüft."
Und im Falle von Alkohol:
"0,8 Promille: Wer in angetrunkenem Zustand mit 0,8 Promille und mehr ein Motorfahrzeug oder ein Sport- oder Freizeitschiff lenkt, wird der Führerausweis für mindestens drei Monaten entzogen. Zusätzlich wird eine Geld- oder
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Die Höhe der Busse / Geldstrafe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der verurteilten Person. Des weiteren wird der Verstoss im Strafregister eingetragen und ist im Strafregisterauszug für eine gewisse Zeitspanne ersichtlich."
Dass der Richter dem Deal zwischen Staatsanwalt und Verteidigung, 18monatige Haftstrafe auf Bewährung, nicht "automatisch" folgte, erscheint auf diesem Hintergrund nachvollziehbar. Alles andere wäre unter dem Stichwort "Prominentenbonus" kommentiert worden.
Genaue Infos zum Unfall und Verfahren hier:
vgl.:
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama...story/29209967