Zitat:
Zitat von Nepumuk
... der Zieleinlauf war doppelt nicht regelkonform ("fremde Hilfe" und "Krabbeln"). Das DSQ war also richtig ...
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Ich finde es alles andere als klar, dass "Krabbeln" ein Disqualifikationsgrund sein kann.
Wenn die Schreiber der SpO erwähnen, dass neben Laufen auch Gehen erlaubt ist, obwohl die 3. Disziplin "Laufen" heißt, wollen sie vielleicht nur sagen, dass man diesen Begriff nicht ganz wörtlich nehmen muss. An die weitere Möglichkeit des Krabbelns haben sie vielleicht gar nicht gedacht und wollten das gar nicht verbieten(?).
Sie haben übrigens auch nicht ausdrücklich erlaubt, stehenzubleiben, sich zu setzen oder sich hinzulegen, und dennoch käme niemand auf die Idee, jemanden dafür zu disqualifizieren.
Ich sehe nicht, dass das beim Krabbeln zwingend anders sein müsste.
Gut, in diesem speziellen Fall ist die Frage aber irrelevant, da er nunmal NICHT für's Krabbeln disqualifiziert wurde sondern für die Annahme fremder Hilfe.
Und auch ob das gerechtfertigt ist, erscheint mir sehr fraglich, da unklar ist, ob es überhaupt einen Zeitvorteil gebracht hat und ob er sich gegen die Hilfe hätte "wehren" können.
Wenn nicht, sehe ich keinen "schwerwiegenden Regelverstoß", der laut SpO eine DSQ rechtfertigt.