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ich werfe auch nochmal §7.1 der SpO in den ring. ein athlet darf nur mit den "entsprechenden gesundheitlichen voraussetzungen" an den start gehen. ob bei einem zusammenbrechenden, kriechenden sportler diese voraussetzungen noch vorliegen, kann zumindest diskutiert werden. "entsprechenden" ist halt ein weites feld.
ich finde zb ein rein muskuläres versagen, wie zb auf den zielgeraden von hawaii schon öfter beobachtet, für gesundheitlich nicht so bedenklich, wie einen vor hitze oder dehydration taumelnden athleten auch auf kürzeren distanzen.
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