Ich hab' ja ein gewisses Faible für Regeldiskussionen z.B. im Fußball (siehe manche meiner Einträge im Fußball-Thread) und erst recht in unserem Lieblingssport Triathlon, weil man dabei, wenn man die diversen Formulierungen der Sportordung oder des englischsprachigen ITU-Regelwerks im Detail anaylsiert oft eine ganze Menge dazulernen kann.
Es gibt einen konkreten Fall beim Karlsfelder Triathlon am vergangenen WE, als der führende Athlet wenige Meter vor der Ziellinie wohl strauchelte und zu Boden sank, dann von Cheerleadern reflexartig gestützt (oder hochgezogen) wurde, anschließend wie weiland Julie Moss und Wendy Ingraham als immer noch Führender auf allen Vieren (aus eigenen Kräften) ins Ziel kroch mit dann noch 4s Vorsprung anschließend aber trotzdem aufgrund der (unverlangten) Hilfe der Cheerleader nach Protest des Zweitplazierten disqualifiziert wurde.
Die Beschreibung der Situation gibt z.B. die Süddeutsche so wieder:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/...inie-1.2573476
Im Münchner Merkur findet sich dieser Text:
http://www.merkur.de/lokales/dachau/...n-5263890.html
Korrekte Entscheidung? Annahme fremder Hilfe?
Auf den ersten Blick schaut es so aus, aber sind Cheerleader nicht eigentlich Helfer der Veranstaltung, also per se schon mal nicht fremd?
So archaisch ist unser Regelwerk übrigens längst nicht mehr, dass jegliche "fremde" Hilfe untersagt ist. Laut der aktuellen Sportordnung darf man sich beim Schwimmen zwischendurch an Begleitbooten des Veranstalters festhalten (diese dürfen dabei aber nicht fahren) und nach Verschnaufpause den Wettkampf regulär fortsetzen, wenn man auf der Radstrecke stürzt, darf man evt. Wunden von den Sanis versorgen lassen und wenn sonst keine ernsthaften Verletzungen pasiert sind, darf man danach auch ohne Angst vor einer Disqualifikation den Wettkampf vom Ort des Sturzes aus fortsetzen und ich selbst bin z.B. schon etliche male am Ende der Schwimmstrecke von Helfern des Veranstalters halb aus dem Wasser gezogen worden (so wie andere Athleten so wie andere Athleten im selben Wettkampf auch) , habe dadurch wertvolle Kraft und Zeit gespart und wäre ziemlich unglücklich wegen solcherlei (unverlangter )Hilfe disqualifiziert zu werden.
War leider selbst nicht vor Ort, um mir ein diferenziertes Bild zu verschaffen, aber nach der Schilderung der Situation in der SZ und in einem ähnlichen Artikel des Münchner Merkurs bin ich mir nicht sicher, ob die Kampfrichter-Entscheidung (war das überhaupt eine Entscheidung der KR, denn nach einem Protest muss eigentlich das Schiedsgericht entscheidn) korrekt und der Situation angemessen war.
Wie hättet ihr als KR bzw. im Schiedsgericht entschieden?
Hättet ihr als nachrangig plazierter Athlet auch Protest eingelegt?