Zitat:
Zitat von Hafu
An so einer Aussage sieht man wieder, dass selbst viele Kampfrichter (oder wer auch immer diese Aussage in der Wettkampfbesprechung getätigt hat) das Prinzip der Windschattenbox, wie es in der Sportordnung erläutert ist, nicht richtig kapiert haben.
Da die Windschattenbox für den Überholvorgang (30s auf der Langdistanz) betreten werden darf, ist deren Größe oder seitliche Breite für einen Überholvorgang völlig irrelevant. Der Überholende muss den seitlichen Abstand zum Überholten lediglich so wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt ist und niemand durch zu enges Überholen gefährdet ist.
Ständiges nebeneinanderfahren (wofür das Windschattenbox-Konzept zum Tragen kommen würde) ist auch weiterhin explizit verboten.
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Auch in St. Pölten wurde auf der Wettkampfbesprechung etwas Falsches gezeigt:
Eine schöne Graphik zeigte, wie die Überholvorgang getätigt werden sollte, wobei der Überholende sich
um den 10m längen Box bewegen müsste und also den Box nicht betreten dürfte. Ich bin nachher zum Oberwettkampfrichter gegangen und fragte: "Ich dachte man darf in den Box hinein fahren und erst einigen Metern vor dem zu Überholenden nach links ausscheren?". Er sagte ich hätte recht (also die Graphik war Unsinn). Habe dann im Rennen diesen komischen Überholvorgang von Anderen gesehen, klar als Folge der falschen Graphik.