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Zitat von Jack
Überholen in dritter Reihe ist erlaubt, seitdem die Windschattenbox zur Seite verkleinert wurde. So wurde es in der Wettkampfbesprechung erklärt.
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An so einer Aussage sieht man wieder, dass selbst viele Kampfrichter (oder wer auch immer diese Aussage in der Wettkampfbesprechung getätigt hat) das Prinzip der Windschattenbox, wie es in der Sportordnung erläutert ist, nicht richtig kapiert haben.
Da die Windschattenbox für den Überholvorgang (30s auf der Langdistanz) betreten werden darf, ist deren Größe oder seitliche Breite für einen Überholvorgang völlig irrelevant. Der Überholende muss den seitlichen Abstand zum Überholten lediglich so wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt ist und niemand durch zu enges Überholen gefährdet ist.
Ständiges nebeneinanderfahren (wofür das Windschattenbox-Konzept zum Tragen kommen würde) ist auch weiterhin explizit verboten.