Zitat:
Zitat von Läuftnix
Um mal auf die ursrüngliche Frage zurück zu kommen: Was ich nicht verstehe, ist das die Athletin im Nachhinein disqualifiziert wurde. Laut meines Wissens muss doch der Kampfrichter dem Athleten die Strafe direkt nach dem Vergehen aussprechen, d.h. pfeifen, die Nummer ansagen, Karte zeigen. Nachträglich kann nur durch die Akkumulation von Karten geschehen.
(Und jetzt sagt mir bitte nicht, dass das in Ligarennen und im Weltcup anders ist - hier gelten Sonderregeln)
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§24.4 Sportordnung:
"Auch wenn während des laufenden Wettkampfes die rote Karte nicht gezeigt
wurde, können Disqualifikationen durch den Einsatzleiter ausgesprochen werden,
falls ihm durch Mitglieder des Wettkampfgerichtes, der Rennleitung oder durch die
Polizei ein dies rechtfertigender Sachverhalt zur Kenntnis gebracht wird...."
Das sollte die Sache erklären.