Die private Haftpflicht zahlt meines Wissens nicht im KFZ-Bereich, denn dafür gibt's ja die KFZ-Haftpflicht. Die wird im Außenverhältnis zahlen, sich aber das Geld wiederholen. Da wird wohl zunächst der Halter in Anspruch genommen. Mit dem Fahrer besteht ja kein Vertrag. Daher würde ich mir als Fahrer den Auftrag auf jeden Fall - mit Haftungsausschluss - schriftlich geben lassen. Wenn's um mehr als "'n paa Maak fuffzisch" geht, kommen die Leute auf die dollsten Ideen, z.B. sie hätten das Auto verliehen oder es sei entwendet und großzügig würde auf Strafantrag verzichtet.
Mal davon abgesehen, dass ich das sowieso nicht machen würde. Was nutzt es, wenn die Franzosen die Karre bei Lyon stilllegen und ich den Ärger am Hals hab. Warum fährt die Schnarchnase von Eigentümer/Halter nicht selbst?
Auf jeden Fall würde ich ne Info vom TÜV einholen, wenn möglich per Email. Nutzt in Frankreich aber gar nix, selbst wenn die im Elsass es lesen könnten.
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Relax, no worries!
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