Zitat:
Zitat von hansi132
Überspitzt gesagt: die einseitige Vertragsänderung(Vorverlegung) eines Rennens ohne Rücksprache mit dessen Kunden(Teilnehmern) dürfte weniger ein dsq-Grund, wohl aber eher einen Regressanspruch ausgehend vom Kunden darstellen (daher scheint es ohnehin unverständlich wieso der Veranstalter die Wellen nicht erst ab 07:00 loslässt und sich stattdessen auf juristisches Glatteis begibt).
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Ich hab jetzt die AGB´s auf die schnelle nicht gefunden bin mir aber sicher das darin ein Passus ist das sich Startzeiten, Strecken und der gleichen ändern können und du somit gar keinen Anspruch auf irgendwas hast.
Gab´s ja schon mehr fach und da hab ich noch nie etwas gehört das jemand irgendwas bekommen hat zumal das ganze ja nicht einen Tag vor dem rennen geändert worden ist.
Anscheinend hat sich das Problem aber schon erledigt.
Ärgere dich nicht über Kleinigkeiten und freu dich auf den Bewerb.