Ganz so schlimm liest sich das gar nicht, find ich jetzt.
Im Artikel steht ja auch
"Delfi habe die anstößigen Kommentare nicht schnell genug entfernt, befand der Straßburger Gerichtshof."
und
"Regeln fürs Posten: Die deutsche Rechtslage
...
Wird ein Webseitenbetreiber auf solche Inhalte hingewiesen - ob nun per Kontaktformular, Meldefunktion, Mail oder über sonstige Kanäle, muss er nach den Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung reagieren und beanstandete Beiträge gegebenenfalls löschen. Kommt er Beschwerden nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, drohen wegen der Verbreitung des Beitrags Unterlassungsansprüche und teure Abmahnungen."
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