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Alt 16.06.2015, 16:43   #6
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.283
Auch gerade gelesen. Ich denke, ein wesentlicher Satz des Urteils ist

Zitat:
Delfi habe die anstößigen Kommentare nicht schnell genug entfernt, befand der Straßburger Gerichtshof
Die Frage dürfte sein, was ist "schnell genug"? Und die Antwort: "Es kommt darauf an."

Ich denke, was wir, außer dem von Hafu vorgeschlagenen Weg, sich ab jetzt nur noch privat, und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beleidigen, tun können, ist, zweifelhafte Beiträge umgehend an Arne zu melden, damit er die Möglichkeit hat, solche Kommentare schnellstmöglich zu löschen.

M.

Nachtrag:
hier übrigens eine Zusammenfassung des ursprüngliche Urteils des EGMR von 2013.

ein Wesentlicher Punkt war wohl, dass man Kommentare anonym und ohne vorherige Registrierung verfassen konnte, also der Verfasser im Zweifel nicht ermittelt werden konnte.

Geändert von Matthias75 (16.06.2015 um 16:48 Uhr).
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