Zitat:
Zitat von dickermichel
Des Übrigen geht unser Rechtssystem in wirtschaftlichen Fällen immer nach der Regel vor:
Rückzahlung der Ausgangssumme (ob Diebstahl, Zuwendung o.ä.)
PLUS erhebliche bis massive Zusatzsumme, zum einen als Strafe für den Delinquenten, zum anderen als Abschreckung für andere.
Warum sollte es also bei LA anders sein?
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Weil LA nicht nach unserem (deutschen) sondern nach US Rechtssystem abgeurteilt wird - und da gibt es teils erhebliche Unterschiede !
Das US-Strafrecht beispielsweise kennt das Prinzip der Vergeltung, wohingegen das deutsche eher auf Resozialisierung ausgerichtet ist. Deswegen haben die Amis auch kein Problem damit, einen Mörder "als Rache" für seine Taten abzumurksen.
Hinsichtlich Schadensersatz gilt im US-Recht das Prinzip der verschuldens
unabhängigen Haftung. Dies hat zur Folge, daß der Geschädigte seinen Schaden nicht zwangsläufig nachweisen muß, sondern der Schädiger allein aufgrund einer Vertragsverletzung zahlen muß. Deswegen sichern sich die Amis immer mit diesen unendlich langen Disclaimern gegen alle möglichen Ansprüche ab.