Zitat:
Zitat von Hafu
Was ich grundsätzlich bedauerlich finde, ist dass deinem Landsmann nicht wenigstens mitgeteilt wurde, dass alle Teilnehmer der challenge Roth über ihren Startpass oder über ihre bezahlte Tageslizenz Verkehrsrechtschutz, Haftpflicht- und Krankenversicherungsschutz über die ARAG-Sportversicherung haben. Die ARAG würde in diesem geschilderten Fall die Anwaltskosten des deutschen Anwalts und höchstwahrscheinlich, wenn es zur Zusprechung einer Schadensersatzzahlung an das Unfallopfer kommt auch diese Zahlung übernehmen (zumindest wenn das damit befasste GEricht keine grobe Fahrlässigkeit feststellt).
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Nachdem ja sehr vieles dafür spricht, dass sich Kollege unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, dürfte sich der Verkehrsrechtsschutz der ARAG wohl erledigt haben, da eine Inanspruchnahme bei vorsätzlichem Handeln sicherlich nicht in Betracht kommt.