Zitat:
Zitat von Hafu
Hab' mir gerade den Link durchgelesen und wenn der Unfall tatsächlich so abgelaufen ist, wie es beschrieben wurde (insbesondere wenn es klar durch Zeugen belegt werden kann, dass dein Landsamnn tatsächlich angehalten hat, sich um das Opfer gekümmert hat und vergewissert hat, dass Hilfe von externer Seite organisiert ist und er die Erlaubnis eines kampfrichters hatte, das Rennen fortzusetzen, dann hat er eigentlich (aus meiner juristischen Laiensicht) nicht viel zu befürchten.
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Fraglich, ob ein Kampfrichter in solchen Fällen die Kompetenz hat, diese Erlaubnis zu erteilen. Wenn es sich bei der Wettkampfstrecke um allgemeinen Verkehrsraum (oder wie man das juristisch korrekt auch immer nennt) handelt, hat der Kampfrichter eine solche Befugnis nicht. Dann muss tatsächlich auf die Unfallaufnahme bzw. Polizei gewartet werden.
Aber wie schon geschrieben, wäre in dem Fall die Sicht beider Seiten interessant. Die Fahrerin wird ihm ja nicht stumpf ins Hinterrad gefahren sein. Ich vermute eher, dass es sich um eine seitliche Berührung handelte, verursacht durch einen Schlenker einer der beiden Beteiligten. Fraglich auch, wie sich zwei Radfahrer bei halbwegs guten Willen windschattenfrei fahren zu wollen, derart nah kommen können. gut, er schreibt, dass es am Anfang der Radstrecke war und er in einer Gruppe (!) gefahren ist. Gehört aber nicht in diese Diskussion, da in Roth die Strecke eigentlich gut gesichert ist.
M.