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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Schlecht gesicherte Wettkampfstecke....
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Alt 03.06.2015, 11:54   #31
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Michael Skjoldborg Beitrag anzeigen
Nicht "schlecht gesichert", sondern eindeutig Schuld des Athleten.
Und mir hätte das möglicherweise auch so gehen können...
Wie es aussieht, ist man eh schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn man sich nicht 100% mit der Gesetz/der Strassenverkehrsordnung auskennt. So z.B. auch einem dänischen Athleten 2014 in Roth passiert. Die Strafverfolgung läuft.

Bis denne, Michael
Sehr interessanter Fall, Michael, von deinem Landsmann.

Dieser Fall würde fast einen eigenen Thread verdienen.

Hab' mir gerade den Link durchgelesen und wenn der Unfall tatsächlich so abgelaufen ist, wie es beschrieben wurde (insbesondere wenn es klar durch Zeugen belegt werden kann, dass dein Landsamnn tatsächlich angehalten hat, sich um das Opfer gekümmert hat und vergewissert hat, dass Hilfe von externer Seite organisiert ist und er die Erlaubnis eines kampfrichters hatte, das Rennen fortzusetzen, dann hat er eigentlich (aus meiner juristischen Laiensicht) nicht viel zu befürchten.

Die staatsanwaltlchen Ermittlungen werden vermutlich eingestellt werden; allerdings kann es nachdem sich das Unfallopfer ja anwaltlich vertreten lässt zu zivilrechtlichen Forderungen kommen wie Erstattung von Behandlungskosten und Schmerzensgeld.

Die Frage ist halt, ob das wirklich so wie geschildert abgelaufen ist oder ob das nur seine persönliche Wahrnehmung der Ereignisse im Rückblick war und ob er nicht doch nach Einschätzung von Unfallzeugen ziemlich schnell weitergefahren ist, ohne sich richtig um das Unfallopfer zu kümmern. Aber ich will hier eigentlich nicht spekulieren. Gehen wir einfach mal davon aus, dass sich der Unfall so zugetragen hat, wie wie es seitens deines Landsmannes im obigen Link geschildert wurde.

Was ich grundsätzlich bedauerlich finde, ist dass deinem Landsmann nicht wenigstens mitgeteilt wurde, dass alle Teilnehmer der challenge Roth über ihren Startpass oder über ihre bezahlte Tageslizenz Verkehrsrechtschutz, Haftpflicht- und Krankenversicherungsschutz über die ARAG-Sportversicherung haben. Die ARAG würde in diesem geschilderten Fall die Anwaltskosten des deutschen Anwalts und höchstwahrscheinlich, wenn es zur Zusprechung einer Schadensersatzzahlung an das Unfallopfer kommt auch diese Zahlung übernehmen (zumindest wenn das damit befasste GEricht keine grobe Fahrlässigkeit feststellt).

Auf diesen inkludierten Versicherungsschutz durch die ARAG hätte das Team Challenge deinen Landsmann eigentlich hinweisen sollen, denn die Challenge Roth ist ja keine wilde Sportveranstaltung sondern offiziell genehmigt und mit umfassenden Versicherungsschutz für alle Teilnehmer und Helfer ausgestattet.

Ich weiß nicht wie die Fristen für die Meldung eines solchen Unfalls liegen, aber vielleicht ist es noch nicht zu spät. Schreib doch deinem Landsmann, er soll den Unfall von 2014 auch jetzt noch an die ARAG melden und sich umfassend über seine Rechte beraten lassen. Zwecks besserer Kommunikation kann das ja evt. auch sein deutscher Anwalt übernehmen.

Geändert von Hafu (03.06.2015 um 12:04 Uhr).
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