Zitat:
Zitat von kullerich
Links sind keine Lösung, da einige Anbieter keine Hardlinks anbieten und ihre Webseiten zyklisch umsortieren.....
Und ich weiß nicht, ob die Diskussion bisher genügend berücksichtigt, dass man die Daten in einer Ergebnisliste ja durchaus auch als "Zeitgeschichtliche Dokumente" ansehen kann, oder?
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Bei den "zeitgeschichtlichen Dokumenten" handelt es sich meines Wissens um Bilder.
Möchtest Du deswegen prozessieren, ob es sich bei Ergebnislisten um "zeitgeschichtliche Dokumente" oder "um eine Datenbank" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, § 87a handelt?
Hier steht es eindeutig:
http://www.urheberrecht.justlaw.de/u...z/87a-urhg.htm
sowie
http://www.urheberrecht.justlaw.de/u...z/87b-urhg.htm
Und die Liste anders Anzuordnen scheint demnach auch nicht gestattet zu sein:
UrhGBGH, Urteil vom 21.07.2005, Az. I ZR 290/02 HIT BILANZ
Ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers, die Datenbank insgesamt oder in einem nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, kann auch gegeben sein, wenn Daten entnommen und auf andere Weise zusammengefaßt werden. Auf die Übernahme der Anordnung der Daten in der Datenbank des Herstellers kommt es für den Schutz nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht an. Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren.
Es bleiben juristisch nur Links oder falls die Liste bei Google katalogisiert ist, Links mit Google Abfragen.
Persönlich bin ich ein Kritiker und Gegner vieler Teile des Urheberrechtegesetzes und Befürworter von Open Source, deswegen kenne ich es aus Gründen der Kritik recht gut. :-) .