Das soll jetzt keine Vorlage für Stammtischparolen sein:
"Der Beamte" kriegt seine Bezüge nach den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums nicht für's Arbeiten, sondern für die Treue, die er seinem Dienstherrn gegenüber erbringt. Diese Treuepflicht beinhaltet auch die Verpflichtung, nicht zu streiken. Dafür muss der Dienstherr den Beamten auch alimentieren, also angemessenen Lebensunterhalt gewähren.
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Relax, no worries!
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