Zitat:
Zitat von NBer
da gebe ich dir ja recht. aber man sollte in einer argumentation mit halbwegs seriösen zahlen arbeiten, nicht mit fantasiezahlen.
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Mir ging es um die historische Entwicklung der Lohnarbeit.
Zitat aus Wikipedia:
"Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte abgelöst. 1956 wurde in Schleswig-Holstein 114 Tage lang unter anderem für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gestreikt."
Nur so als Beispiel.