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Wobei man bei Kostenvoranschlag nur KV minus Märchensteuer zahlen muss, und die Märchensteuer erst, wenn sie auch tatsächlich anfällt. Also nach Rechnung.
Wobei ja wenn grundsätzlich Zahlungsbereitschaft besteht, dies keinen Unterschied machen sollte.
Ich weiß auch gar nicht was die Leute alle von der Polizei erwarten. Im Prinzip geht es nur um die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche (wenn man von den begangenen Ordnungswidrigkeiten mal absieht) und dem ist genüge getan, wenn ein Personalienaustausch stattgefunden hat. Den Rest müssen dann die Versicherungen regeln. Bei den wenigsten Unfällen gibt es tatsächlich brauchbare Unfallspuren.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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