Im Kern geht es darum, wie die EU die Genfer Flüchtlingskonvention von 1953 erfüllt bzw. DE dem im Grundgesetz verankerten Asylrecht nachkommt.
Ich empfehle jedem, der davon spricht, Schiffe mit verfolgten Menschen an Bord auf dem Mittelmeer und natürlich auch Armuts-/Wirtschaftsflüchtlingen an der Grenze ohne Prüfung der individuellen Verfolgungslage (Einzelfallprüfung) abzuweisen, das Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention zu lesen.
Während der Nazizeit erhielten 1/2 Million Deutsche Asyl im Ausland, das sie vor dem Tod, Folter, Lager rettete. Neben Juden und aus anderen Gründen Verfolgten befanden sich unter diesen Menschen auch psychisch kranke Menschen und Behinderte, welche die Nazis als lebensunwert einstuften.
http://www.bpb.de/themen/WTCUS2,0,0,Migration_und_Zwangswanderungen_im_Nati onalsozialismus.html
Ergänzend zur Thematik: Es finden sich viele Länder, aus denen ich und Angehörige flüchten müssten. Und auch in DE gibt es keine automatische Sicherheit für den Auschluss von Unterdrückung bestimmter Menschengruppen.