Zitat:
Zitat von diehummel
Ich hab eine aehnliche Situation,...
Noch keine Abrechnung bekommen...
Wie weit zureck darf der Vermieter denn gehen?
Gruss und danke...
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Zitat:
http://www.nebenkostenabrechnung.com...hnung-fristen/
Abrechnungsfrist
Ein Vermieter, der von seinen Mietern eine monatliche Vorauszahlung von Nebenkosten erhält, muss mit dem Mieter jährlich über die Nebenkosten abrechnen. Die dafür geltende Abrechnungsfrist ist im § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB festgelegt.
Hiernach muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens mit Ablauf des 12 Monats nach Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums schriftlich zugegangen sein.