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Zitat von tandem65
Hi Frank,
Das ist eine Interpretation des Urteiles die ich nicht teile. Das Urteil sagt lediglich daß das blaue Schild 237 nur in Ausnahmefällen aufgestellt werden darf. In den Ausnahmefällen mit dem blauen Schild gilt die Radwegebenutzungspflicht.
Korrekt, aber solange das blaue Schild steht goilt halt eben auch die Radwegebenutzungspflicht.
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Keineswegs. Das Schild steht da illegal, weil die pauschale und grundsätzliche Radwegebenutzungspflicht vom BVG gekippt wurde.
An illegale Schilder halte ich mich nicht.