Reparaturkosten sind grundsätzlich nicht auf die Nebenkosten umzulegen es sei denn sie sind unter 75€/Jahr.
Bei defekten ist der Vermieter in der Pflicht dafür erhält er die Miete.
Selbst Beschädigungen die die im normalen Gebrauch verursachst werden sind mit der Miete abgedeckt z. B. defekte Bodenfliesen. Beschädigungen durch falsche Nutzung musst du tragen.
Andere Nebenkosten z. B. Vers., Grundsteuer etc. kann er dir in Rechnung stellen.
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