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Alt 17.04.2015, 10:13   #65
Frank
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Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 477
Zitat:
Zitat von MatthiasM Beitrag anzeigen
Leider ändert das Urteil auch nix daran, daß ein (auch rechtswidrig) als pflichtig beschilderter Radweg auch von Rennradlern im Training benutzt werden muß. lG Matthias
Ich erkenne in dem, was Du schreibst, kein das höchstinstanzlich gefällte Urteil außerkraft setzendes Argument.

Das BVG urteilt:

Regelfall -> keine Radwegebenutzungspflicht.

Falls eine regionale Straßenverkehrbehörde einen Ausnahmefall anordnen will, muß sie das sachlich (z. B. nachprüfbare Verkehrszählung oder spezielle belegbare Gefahrensituation) begründen.

Bitte begründe Deine Aussage
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Carpe noctem!
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