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Leider ändert das Urteil auch nix daran, daß ein (auch rechtswidrig) als pflichtig beschilderter Radweg auch von Rennradlern im Training benutzt werden muß. Das Urteil erleichtert nur die Argumentation, wenn man offensichtlich rechtswidrige Benutzungspflichtschilder weghaben will.
Wer ganz offfiziell auf jede Art von blauem Lolli sch*** will, muß in DE ein e-Bike haben (das sind die >25km/h-Boliden mit Mofa-Versicherungspflicht), dafür dürfen die nimmer auf all die schönen Wege, wo wir als Radler oder noch Pedelecfahrer dürfen, die Kraftfahrzeuge aber draußen bleiben müssen.
lG Matthias
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