Zitat:
Zitat von DerElch
Ich frage mich aber, ob man überhaupt einen Radweg in Gegenrichtung freigeben kann ohne ihn benutzungspflichtig zu machen (wie in o.a. Dokument innerorts vorgeschlagen). Die StVO gibt an, dass dazu das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" stehen muß. Allerdings kann ein Zusatzzeichen eigentlich eben nur in Verbindung mit einem "richtigen" Verkehrszeichen auftreten.
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Ein blaues Fußgängerschild mit Zusatz!
Als Radfahrer haste dann allerdings die ...karte gezogen, denn die Fußgänger haben praktisch Vorrang usw. Wenn Du Dir die Urteile zu solchen Unfällen Fußgänger - Radfahrer ansiehst, fährste da sicher nur noch mit dem Klapprad.