Zitat:
Zitat von be fast
Zu linksseitigen Radwegen sagt die Verwaltungsvorschrift StVO:
[i]"....
II. [b]Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)"
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Die Verwaltungsvorschrift zur StVO ist aber eben nur eine Verwaltungsvorschrift. Und solange du die Schilder nicht erfolgreich weggeklagt hast müssen sie befolgt werden.
Ich frage mich aber, ob man überhaupt einen Radweg in Gegenrichtung freigeben kann ohne ihn benutzungspflichtig zu machen (wie in o.a. Dokument innerorts vorgeschlagen). Die StVO gibt an, dass dazu das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" stehen muß. Allerdings kann ein Zusatzzeichen eigentlich eben nur in Verbindung mit einem "richtigen" Verkehrszeichen auftreten. Kombiniert man es aber mit Zeichen 237 etc., dann wäre der Weg ja schon wieder benutzungspflichtig. Wir haben hier in D so viele Schilder und Regeln und doch gibt es keine einwandfrei Lösung für das Problem.
Benutzungsplicht abschaffen, blaues Schild aufstellen und gut wär's.