Zitat:
Zitat von Matthias75
Wenn du einem die individuelle Lösung anbietest, musst du das aber auch allen andere anbieten. Sowas spricht sich doch ganz schnell rum in den sozialen Medien, auch wenn's vielleicht lobend gemeint ist. und schon steht der nächste vor der Tür und will die gleiche Behandlung. Wird ein lustiges Startplatzhopping. Und wo ziehst du die Grenze? Sollen die Jungs und Mädels jedes Attest einzeln prüfen, um zu entscheiden, ob eine Einzelfallentscheidung angemessen ist?
Und seien wir mal ehrlich, chefina, ist jetzt nicht auf dich bezogen, ein Attest für eine Ummeldung bekommt der Großteil der Athleten vermutlich ohne Probleme von seinem Hausarzt.
Wenn ein anderer Anbieter kulanter sein kann, ist das schön für ihn und für mich sicher ein Grund mehr, sich diesen Anbieter genauer anzuschauen. Kulanz einzufordern finde ich aber schwierig. Die AGB sollen ja gerade für alle gleiche und, ein wichtiger Punkt, der häufig außer Acht gelassen wird, verlässliche Bedingungen schaffen. Klar liest sich keiner AGBs vorher durch. Aber man hat darin klare Regeln, die man andererseits auch einfordern kann (z.B. das einmalige Recht zum Umbuchen).
Matthias
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Ich bin nicht der Meinung, dass jede Verletzung oder Erkältung die Abweichung von den allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert. Da wäre in der Tat die Missbrauchsgefahr durch Gefälligkeitsatteste zu groß. Ich meine jedoch, dass außergewöhnliche Umstände eine Abweichung schon zulassen: Trainingsausfall durch Knochenbrüche bei (Rad)-unfällen, ungeplanter Umzug, Änderungen des Arbeitgebers
Ich finde es aber interessant, dass hier die Meinung vorherrscht, dass man von AGB keinen Millimeter abweichen sollte, um niemand zu bevorteilen. Ich bin eher in einer Branche zu Hause, in der unterschiedliche Interessen auch im Einzelfall gewürdigt werden und es irgendwie versucht wird, Kompromisse zu erzielen. Ich fordere nicht, es allen Recht zu machen. Dies wird nicht gelingen.