gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
2026: Mehr Dampf
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ironman AGBs bei Ummeldung, jemand Erfahrung?
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.03.2015, 18:04   #6
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.336
Zitat:
Zitat von sandmen Beitrag anzeigen
AGB verbieten aber auch keine individuellen Lösungen. Umgekehrt muss man sich auch dem Vorwurf aussetzen, dass einem der "Kunde" egal ist, wenn jegliche individuelle Anfragen unter Hinweis auf die Agb abgelehnt werden.
Wenn du einem die individuelle Lösung anbietest, musst du das aber auch allen andere anbieten. Sowas spricht sich doch ganz schnell rum in den sozialen Medien, auch wenn's vielleicht lobend gemeint ist. und schon steht der nächste vor der Tür und will die gleiche Behandlung. Wird ein lustiges Startplatzhopping. Und wo ziehst du die Grenze? Sollen die Jungs und Mädels jedes Attest einzeln prüfen, um zu entscheiden, ob eine Einzelfallentscheidung angemessen ist?

Und seien wir mal ehrlich, chefina, ist jetzt nicht auf dich bezogen, ein Attest für eine Ummeldung bekommt der Großteil der Athleten vermutlich ohne Probleme von seinem Hausarzt.

Wenn ein anderer Anbieter kulanter sein kann, ist das schön für ihn und für mich sicher ein Grund mehr, sich diesen Anbieter genauer anzuschauen. Kulanz einzufordern finde ich aber schwierig. Die AGB sollen ja gerade für alle gleiche und, ein wichtiger Punkt, der häufig außer Acht gelassen wird, verlässliche Bedingungen schaffen. Klar liest sich keiner AGBs vorher durch. Aber man hat darin klare Regeln, die man andererseits auch einfordern kann (z.B. das einmalige Recht zum Umbuchen).

Matthias
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten