Sind Fahrräder innerhalb der Wohnung eigentlich "normaler" Hausrat und damit genauso versichert, wie Notebook, Fernseher, Möbel? Und die spezielle Einbeziehung bzw . Erhöhung der Summe gilt dann nur für den Fall des Diebstahls außerhalb der Wohnung, sofern sie abgeschlossen sind?
Die DEVK (schnellstes Google-Ergebnis) sieht das jedenfalls so.
http://www.devk.de/footer/nuetzliches/faq/hausrat.jsp
Zitat:
Fahrräder gehören grundsätzlich zum Hausrat und sollten bei der Berechnung der Versicherungssumme berücksichtigt werden. In der Wohnung (oder zum Beispiel in Ihrer verschlossenen Einzelgarage) sind auch Fahrräder gegen die versicherten Gefahren, also auch gegen Einbruchdiebstahl, abgesichert.
Fahrräder, die draußen oder im gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum abgestellt werden, sollten Sie jedoch zusätzlich gegen Diebstahl absichern:
Über unsere ergänzende Fahrraddiebstahlversicherung ist Ihr Fahrrad auch dann versichert, wenn es – ausreichend gesichert natürlich - draußen oder aus einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum gestohlen wird. Der Versicherungsschutz draußen besteht tagsüber (in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr) oder aber, wenn sich das Fahhrad zur Zeit des Diebstahls noch in Gebrauch befindet.
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Ich habe für meine Räder nur eine relativ geringe Versicherungssumme abgeschlossen, da sie entweder drinnen geklaut werden würden oder aber in den 2 Minuten an der Tankstelle, wenn ich kurz was zu trinken kaufe und es eh nicht angeschlossen hätte.