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Zitat von wh1967
Stimmt so nicht. Es gilt noch immer das Rechtsfahrgebot.
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Da scheint die StVO die Interpretation eher nach meinem Geschmack auszulegen:
Zitat:
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Konkret erlaubt die Straßenverkehrsordnung, dass Kraftfahrzeuge den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren – unter der Voraussetzung, dass zumindest "hin und wieder" rechts davon ein Fahrzeug fährt. Es ist also nicht vorgeschrieben, dass man jede Lücke nutzen muss, die rechts auftaucht.
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(per Suchmaschine problemlos mit den Schlagworten "Irrtümer der Autofahrer-Rechtsfahrgebot" zu finden)
Wir reden hier wohlgemerkt von drei oder mehr Fahrspuren ausserhalb geschlossener Ortschaften und -ich wiederhole mich- es ist sicherlich nicht schlimm, dennoch die rechte Spur zu benutzen, wenn das nicht in nem ausdauernden Slalom endet.
Bei zwei Fahrspuren je Richtung bin ich aber bei dir, dass ohne Wenn und Aber rechts gefahren zu werden hat.
Damit zurück ins Funk-..., ääh Schwimmbad!
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!