Hallo,
zu unterscheiden sind "normale" Wettkämpfe und Meisterschaften. Nur bei letzteren muss für den Verein gestartet werden, für den der (einzige) Startpass besteht.
Bei allen anderen Wettkämpfen darf trotz Startpass im Grundsatz auch für andere Vereine, Gruppen oder unter sonstigen Bezeichnungen gestartet werden. Aber: Dann muss eine Tageslizenz gezogen werden, da der Startpass eben nur für den dort verzeichneten Verein gilt. (Wer A sagt ...)
Ausnahmen hierzu könnten sich ggf. aus Regelungen des Vereins mit dem Athleten ergeben, mir sind solche nicht bekannt und diese würden auch nicht das Verhältnis zwischen Athleten und der DTU betreffen, Verstöße könnten daher nach meinem Verständnis keine Sanktionen nach sich ziehen.
Ein Zweitstartrecht gibt es nur für die Liga, lt. SpO die 1./2. Bundesliga, ansonsten geregelt in den jeweiligen Liga-Statuten, z.B. für NRW entsprechend.
Wer es nachlesen möchte: § 18 SpO
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
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