Es liegt im Ermessen des Einsatzleiters, eine Neo-Pflicht bei kalten Wasser ( v.a. in der Kombination mit zusätzlichen kalten Außentemperaturen) zu verhängen und das ist auch bei einer Sprintdistanz möglich.
Es kommt zwar in der Praxis selten vor, aber die Sportordnung erlaubt das Verhängen einer Neopflicht.
Ich erinnere mich zum Beispiel an den Erdinger Triathlon vor 3 oder 4 Jahren, als kurzfristig Neopflicht (auch zum Gesundheitsschutz unerfahrener Einsteiger) ausgerufen wurde und einige angemeldete Teilnehmer nicht mitmachen durften, nachdem sämtliche Leihneos im Handumdrehen vergriffen waren.
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