Genau so ist es. Verschulden ist kein Tatbestandsmerkaml und daher irrelevant. Daher ja meine Zweiteilung in ITU-Regeln (verschuldensunabhängig) und zivilrechtliche (monetäre) Kompensation, die die Frage des Verschuldens beinhaltet.
Meines Erachtens gibt es auch keinen Auslegungsspielraum oder sogar eine Regelungslücke für die ITU-Regel. Andere Ansicht allerdings Challenge Dubai.
